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Verhinderungspflege

Sie können wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend nicht die Pflege übernehmen, wollen Ihre Lieben aber dennoch in guten Händen wissen? Wir können Ihnen in Krisensituationen oder wenn Sie einfach mal eine Pause brauchen weiterhelfen. Während Ihre Angehörigen verhindert sind, können Sie stundenweise in der eigenen Häuslichkeit, in unserer Tagesbetreuung versorgt oder in unserer Wohngemeinschaft (WG), betreut werden.

Im Rahmen der Verhinderungs- oder auch Urlaubspflege übernimmt die Pflegekasse (nach SGB XI, §39) die Kosten für pflegebedürftige Menschen. Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612€ jährlich. Zusätzlich kann diese Leistung mit der Hälfte des Betrages für die Kurzzeitpflege kombiniert werden, wodurch Sie bis zu 6 Wochen Urlaubspflege pro Jahr– aber nicht unbedingt am Stück – nutzen können. Für die Urlaubspflege stehen Ihnen somit ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.418€ zur Verfügung.