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Betreuungspflege

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen seit 2015 allen Pflegebedürftigen (nach §45a SGB XI) im ambulanten Bereich sowie Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) zu.

Falls Sie sich um die Pflege eines Familienangehörigen kümmern und mit dieser Angelegenheit – lang oder kurzfristig – unterstützt werden wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie bestmöglich. Betreuungspflege ermöglicht eine Entlastung der pflegenden Angehörigen und sorgt dafür, dass pflegebedüftige Personen so lange, wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

Die Betreuung wird individuell nach den  Wünschen des Patienten ausgerichtet und kann jederzeit angepasst werden.

Leistungen der Betreuung können sein:

  • Behördengänge
  • Einkäufe
  • Freizeitaktivitäten (z.B. Spaziergänge)
  • Mobilität

Finanzierung

Die Krankenkasse übernimmt je nach Pflegegrad die Kosten für die Betreuung. Wir unterstützen Sie gerne persönlich bei der Beantragung.