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Behandlungspflege

Was ist Behandlungspflege?

Unter Behandlungspflege versteht man Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet werden und von medizinisch ausgebildeten Personen durchgeführt werden sollten. Diese können stationär oder ambulant erfolgen.

Zu diesen Aufgaben gehören Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentenverabreichung, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie medizinische Hilfe.

Zu den Pflegeleistungen zählen „kleinere“ medizinische Eingriffe wie beispielsweise: Medikamentenverabreichung, Wundversorgung oder ein Verbandswechsel.

Behandlungspflege wird dann ärztlich verordnet, wenn sie die Krankheit der pflegebedürftigen Person heilen oder mildern soll. Behandlungspflege kann aber auch bei präventiven Maßnahmen verordnet werden.

Welche Leistungen sind in der Behandlungspflege enthalten?

Folgende Leistungen der Behandlungspflege bieten wir u.a. an:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Infusionstherapien
  • Inhalation
  • Wundversorgung
  • Kompressionstherapie
  • PEG-Sondenversorgung
  • Dekubitus-Behandlung
  • Kathetermanagement

Wer finanziert die Behandlungspflege?

Im Allgemeinen übernimmt die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person die Kosten für die Behandlungspflege. Vorab muss diejenige Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der Behandlungspflege überprüfen und genehmigen. Generell ist die Verordnung einer Behandlungspflege auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt. Bei der zeitlichen Verordnung unterscheidet man zwischen:

  • Erstverordnung: Gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Folgeverordnungen hängen vom gesundheitlichen Zustand des pflegebedürftigen ab und muss auch ärztlich angegeben werden.
  • Die Krankenhausverhinderungspflege gilt bis zu vier Wochen. Falls diese überschritten werden, wird der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet und stellt evtl. einen Pflegegrad von bis zu sechs Monaten fest.