Unter Grundpflege versteht man Pflegeleistungen, welche der Grundversorgung unterliegen und sich für gewöhnlich wiederholen. Zu der Grundpflege gehören Bereiche wie beispielsweise Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie weitere alltägliche nichtmedizinische Betreuungstätigkeiten. Aber auch ärztlich verordnete Behandlungen u.a.
Verabreichung, Injektionen und Verbandwechsel wird ebenfalls als therapeutische Betreuung bezeichnet.
Die Pflege-Angelegenheit kann generell von allen Personen übernommen werden, dennoch ist es empfehlenswert die Pflege professionellen und ausgebildeten Pflegefachkräften zu überlassen.
Wie schon in der oberen Definition erläutert, bezieht sich die Grundpflege in der Regel auf wiederauftretende Pflegeleistungen.
Weiterhin unterscheidet man zwischen der kleinen und der großen Grundpflege. Die Festlegung der Grundpflege wird nach dem Maß der Hilfeleistung der Pflegebedürftigen bestimmt. So umfasst die große Grundpflege beispielsweise die Waschung des ganzen Körpers, statt eine Teilwaschung wie sie in der kleinen Grundpflege vorgesehen wird.
Pflegeleistungen der Pflegeversicherungen erfordern grundsätzlich ein amtlich deklarierten Pflegegrad. Folgende Leistungen sind u.a. in der Grundpflege enthalten:
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Die Grundpflegekosten werden abhängig vom Pflegeversicherungssatz zu einem bestimmten Prozentsatz von der Pflegeversicherung getragen. Die Leistungen der Grundpflege können aber auch von den Krankenkassen finanziert werden, sofern es sich um häusliche Pflege, also ärztlich verordnet, handelt. Sobald die Grundpflege ärztlich verordnet wird, können Pflegeleistungen (anteilig) von den Krankenkassen finanziert werden.